Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wir sichern Ihr Pflegegeld und beantworten Ihre Fragen – kompetent, freundlich und bei Ihnen zu Hause.

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Wichtiger Hinweis für Pflegegeld-Empfänger

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistungen (durch einen Pflegedienst) nutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Beratungseinsatz regelmäßig nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Warum gibt es diesen Termin?

Viele Menschen haben Angst vor diesem Termin, weil sie ihn als "Kontrolle" empfinden. Bei Herz Plus sehen wir das anders. Wir kommen nicht als Prüfer, sondern als Partner.

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Pflege zu Hause gut funktioniert und pflegende Angehörige nicht überlastet sind. Unser Besuch dient dazu:

Wie oft muss die Beratung stattfinden?

Der Rhythmus hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Bitte achten Sie genau auf diese Fristen:

Pflegegrad Häufigkeit Pflicht oder Freiwillig?
Pflegegrad 2 & 3 Alle 6 Monate PFLICHT (um Pflegegeld zu erhalten)
Pflegegrad 4 & 5 Alle 3 Monate PFLICHT (um Pflegegeld zu erhalten)
Pflegegrad 1 Alle 6 Monate Freiwillig (aber empfohlen)
Bezug von Sachleistungen Alle 6 Monate Freiwillig (bei Kombinationsleistung)

So einfach funktioniert es bei uns

01

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir finden zeitnah einen Termin, der Ihnen passt.

02

Hausbesuch

Unsere Pflegeberaterin kommt zu Ihnen. Das Gespräch dauert meist 30-45 Minuten und findet in entspannter Atmosphäre statt.

03

Nachweis & Abrechnung

Sie müssen nichts tun! Wir füllen das Formular aus und senden den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Die Kosten trägt die Kasse.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Was kostet mich der Beratungseinsatz?

Für Sie ist der Einsatz kostenlos. Wir rechnen die gesetzlich festgelegte Pauschale direkt mit Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung ab.

Muss der Pflegebedürftige anwesend sein?

Ja, der Beratungseinsatz muss zwingend in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden und dieser muss anwesend sein. Die Hauptperson für das Gespräch ist jedoch oft die private Pflegeperson (z.B. Angehörige).

Was passiert, wenn ich den Termin vergesse?

Die Pflegekasse wird Sie in der Regel einmal erinnern. Erfolgt dann kein Nachweis, wird das Pflegegeld oft um 50% gekürzt und im schlimmsten Fall komplett gestrichen. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Können Sie die Beratung auch durchführen, wenn ich bei einem anderen Pflegedienst bin?

Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, haben Sie meist keinen anderen Pflegedienst. Falls Sie Kombinationsleistungen beziehen (Geld + Pflegedienst), ist die Beratung oft nicht verpflichtend, kann aber dennoch in Anspruch genommen werden.

Sichern Sie jetzt Ihr Pflegegeld

Warten Sie nicht bis zur Mahnung der Kasse. Rufen Sie uns an.

📞 0241-90 10 55 30

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