Seit über 5 Jahren unterstützen wir Familien in der Region Aachen. Zuverlässig, liebevoll und von den Pflegekassen anerkannt.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenViele unserer +200 Kunden wussten anfangs nicht, dass ihnen finanzielle Hilfe zusteht. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131€ monatlich für Betreuungsleistungen.
Der Vorteil bei Herz Plus: Als anerkannter Dienstleister rechnen wir diesen Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
Unsere 18 Mitarbeiter sind feste Bezugspersonen. Wir schicken keine fremden Gesichter, sondern bauen Vertrauen auf.
Wir entlasten Sie bei schweren Arbeiten, damit Ihr Zuhause ein Wohlfühlort bleibt.
Einsamkeit im Alter muss nicht sein. Wir bringen Freude in den Alltag.
Spezialisierte Betreuung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Wir verschaffen pflegenden Angehörigen eine wichtige Auszeit.
Als erfahrener Anbieter in der Städteregion Aachen möchten wir Sie umfassend informieren.
Ein Betreuungsdienst unterstützt Senioren und pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Anders als ein ambulanter Pflegedienst, der sich um medizinische Aufgaben (wie Spritzen geben oder Verbände wechseln) kümmert, konzentrieren wir uns bei Herz Plus auf die sogenannte psychosoziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu erhalten.
Unsere Leistungen sind nach Landesrecht anerkannt (§ 45a SGB XI). Das bedeutet für Sie höchste Qualität und Sicherheit. In der Region Aachen, Würselen, Eschweiler und Alsdorf sind unsere Alltagshelfer täglich im Einsatz. Durch unsere lokale Verankerung können wir oft schneller reagieren als große, überregionale Anbieter.
Viele unserer Kunden nutzen den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Aber auch über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können Leistungen abgerechnet werden, etwa wenn die private Pflegeperson (z.B. die Tochter) durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Wir beraten Sie gerne zu den Budgets der Pflegekasse.
Neben der tatkräftigen Hilfe bieten wir auch die Pflegeberatung nach § 37.3 an. Dieser Beratungseinsatz ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend, aber wir sehen ihn als Chance: Wir schauen, ob die häusliche Pflege gesichert ist, geben Tipps zu Hilfsmitteln (wie Pflegebett oder Hausnotruf) und helfen bei Anträgen auf Höherstufung des Pflegegrades.