Betreuung in gewohnter Umgebung.

Seit über 5 Jahren unterstützen wir Familien in der Region Aachen. Zuverlässig, liebevoll und von den Pflegekassen anerkannt.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

200+

Zufriedene Kunden

6+ Jahre

Erfahrung am Markt

20+

Engagierte Mitarbeiter

100%

Kassenzulassung

Ihr Anspruch: Der Entlastungsbetrag

Viele unserer +200 Kunden wussten anfangs nicht, dass ihnen finanzielle Hilfe zusteht. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131€ monatlich für Betreuungsleistungen.

Der Vorteil bei Herz Plus: Als anerkannter Dienstleister rechnen wir diesen Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.

Verfügbares Budget 131 € pro Monat

Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Beziehen Sie Pflegegeld? Dann verlangt die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz. Dies sichert Ihren Anspruch auf das Pflegegeld.

Wir sind qualifizierte Pflegeberater und führen diesen Einsatz bei Ihnen zu Hause durch – kompetent, freundlich und ohne Stress.

Mehr zur Pflegeberatung

Wissenswertes rund um Pflegeberatung & Betreuung

Als erfahrener Anbieter in der Städteregion Aachen möchten wir Sie umfassend informieren.

Was macht ein Betreuungsdienst?

Ein Betreuungsdienst unterstützt Senioren und pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Anders als ein ambulanter Pflegedienst, der sich um medizinische Aufgaben (wie Spritzen geben oder Verbände wechseln) kümmert, konzentrieren wir uns bei Herz Plus auf die sogenannte psychosoziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu erhalten.

Niederschwellige Betreuungsangebote in Aachen

Unsere Leistungen sind nach Landesrecht anerkannt (§ 45a SGB XI). Das bedeutet für Sie höchste Qualität und Sicherheit. In der Region Aachen, Würselen, Eschweiler und Alsdorf sind unsere Alltagshelfer täglich im Einsatz. Durch unsere lokale Verankerung können wir oft schneller reagieren als große, überregionale Anbieter.

Wie finanziert sich die Haushaltshilfe für Senioren?

Viele unserer Kunden nutzen den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Aber auch über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können Leistungen abgerechnet werden, etwa wenn die private Pflegeperson (z.B. die Tochter) durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Wir beraten Sie gerne zu den Budgets der Pflegekasse.

Pflegeberatung als Vertrauenssache

Neben der tatkräftigen Hilfe bieten wir auch die Pflegeberatung nach § 37.3 an. Dieser Beratungseinsatz ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend, aber wir sehen ihn als Chance: Wir schauen, ob die häusliche Pflege gesichert ist, geben Tipps zu Hilfsmitteln (wie Pflegebett oder Hausnotruf) und helfen bei Anträgen auf Höherstufung des Pflegegrades.